Jedes Jahr das Gleiche: Die Tariferhöhung der Glas- und Gebäudereinigung tritt mit großer Regelmäßigkeit jeweils am 01.01. eines Jahres in Kraft. Man könnte denken: Toll, neues Jahr, neue Preise – aber so sehe ich das nicht. Dieser Termin ist vielleicht für den Buchhalter ideal, keinesfalls aber für den Kunden.

Die Nachricht über die Tariferhöhung sollte vier Wochen vor Inkrafttreten unseren Kunden erreichen. Also informiert man Ende November darüber, dass ab 01.01. für die Reinigungsleistung mehr bezahlt werden muss und man verbindet das gleichzeitig mit einer schönen Vorweihnachtszeit, einem frohen Weihnachtsfest und einem guten Rutsch in einen höheren Rechnungsbetrag – nein, in das neue Jahr. Passt irgendwie nicht ganz!

Wie soll man diesen Spagat hinbekommen? Geht einfach gar nicht. Unglücklich, unglücklich, unglücklich! Aber gehen Sie bitte davon aus, dass sich an dem Termin der Tariferhöhung nichts ändert, schließlich läuft das so schon viele Jahre und die Tarifpartner haben Ihre Termine für die Zusammenkünfte der nächsten Jahre sicher schon in ihren Kalendern fest verbucht.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit, ein frohes Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familien und einen guten Rutsch in ein für Sie gesundes und erfolgreiches Neues Jahr.

Ihr Karl Wachenfeld – KlarOs